Unabhängige Polizeigewerkschaft

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Aktualisierte Website und aktuelle Informationen über die Rechte von Polizeibediensteten

Die Unabhängige Polizeigewerkschaft (NPA) aktualisiert derzeit ihre offizielle Website, um Polizeibediensteten klare, zuverlässige und aktuelle Informationen über ihre Arbeitsrechte, sozialen Garantien und die Unterstützung durch die Gewerkschaft bereitzustellen. Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass jeder Polizeibedienstete — unabhängig von Position oder Dienstrang — seine Rechte kennt und sie selbstbewusst wahrnehmen kann.

Gültigkeit des Kollektivvertrags zwischen NPA und der Staatspolizei

Die NPA bestätigt, dass der Kollektivvertrag zwischen der NPA und der Staatspolizei, unterzeichnet am 19. Oktober 2006, weiterhin in Kraft ist. Trotz öffentlicher Aussagen der Staatspolizei hat der Vertrag seine rechtliche Wirkung nicht verloren.

Gemäß den Artikeln 19 und 20 des Arbeitsgesetzes gelten die Bestimmungen eines Kollektivvertrags:

  • weiter, wenn kein neuer Vertrag abgeschlossen wurde;
  • bleiben auch nach Ablauf der ursprünglichen Laufzeit verbindlich;
  • können nicht einseitig beendet werden.

Da kein neuer Kollektivvertrag abgeschlossen wurde, bleibt der Vertrag von 2006 vollständig gültig.

Vollständiger Text des Kollektivvertrags (PDF):

📄 NPA–Staatspolizei Kollektivvertrag (2006, PDF) öffnen

Polizeibedienstete und Gewerkschaften

Polizeibedienstete, einschließlich Beamte mit speziellen Diensträngen, haben das Recht, Gewerkschaften beizutreten und sich in arbeitsrechtlichen, sozialen und rechtlichen Fragen vertreten zu lassen.

Das IAO‑Übereinkommen Nr. 98 erlaubt Ausnahmen für bestimmte staatliche Strukturen, jedoch hat Lettland keine Einschränkungen für das Gewerkschaftsrecht von Polizeibediensteten eingeführt. Daher gelten die im Kollektivvertrag vorgesehenen Rechte und Garantien sowohl für Beschäftigte mit Arbeitsverträgen als auch für Beamte mit besonderen Diensträngen.

Disziplinarpraxis

Die Staatspolizei ist verpflichtet, eine festgelegte Disziplinarpraxis einzuhalten, die ein faires und transparentes Verfahren gewährleistet. Dazu gehören:

  • Einbeziehung eines Gewerkschaftsvertreters in Disziplinarverfahren;
  • Einhaltung der im Kollektivvertrag und in Gesetzen festgelegten Verfahren;
  • Möglichkeit, Maßnahmen anzufechten, die gegen den Vertrag verstoßen oder nicht mit der Gewerkschaft abgestimmt sind.

Die NPA betont, dass Polizeibedienstete Anspruch auf professionelle, gesetzeskonforme und transparente Behandlung in allen arbeits- und disziplinarrechtlichen Angelegenheiten haben.